Corona-Regelungen nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die Regelungen des Ministeriums informieren, die nach den Herbstferien gelten.

Testungen zum Schulbeginn

Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Die Corona-Selbsttests finden dreimal pro Woche statt.

Testungen während der Herbstferien

In den Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Schülerinnen und Schüler benötigen - sofern sie nicht geimpft oder genesen sind - für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die sogenannten Bürgertests werden an verschiedenen Stellen angeboten.  Die Bürgertests werden zwar grundsätzlich ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Bitte lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25.Oktober 2021.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren - unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung - in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Maskenpflicht

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude, insbesondere in Fluren und Treppenhäusern.

Impfungen

Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern erholsame Ferientage und ein guten Start nach den Herbstferien.

Mit freundlichen Grüßen

Irmgard Braun

Letzte Änderung am 07.10.2021 13:08