Schulabschluesse

Schulabschlüsse an der Gesamtschule

Die Gesamtschule vergibt in der Sekundarstufe I verschiedene Abschlüsse und zusätzlich eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Ob ein Abschluss bzw. eine Berechtigung tatsächlich erreicht wird oder nicht, hängt vom individuellen Notenbild und von verschiedenen Ausgleichsregelungen ab. Folgende Abschlüsse können an der Gesamtschule erreicht werden:

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Mit der Versetzung in Klasse 9 ist der Erste Schulabschluss erreicht. Nur, wenn gleichzeitig auch die 10jährige Schulpflicht erfüllt ist, verlassen Schüler:innen nach Klasse 9 die Schule.

Überblick über die Mindestbedingungen für die Abschlüsse bis Klasse 10:

Erster Schulabschluss / Erster Erweiterter Schulabschluss:

  • Nur Grundkurse erforderlich
  • Alle Fächer müssen mindestens ausreichend sein

(Erlaubte Defizite siehe Versetzungsbestimmungen und Ausgleichsregelungen)

Mittlerer Schulabschluss:

  • Zwei Erweiterungskurse mit ausreichenden Leistungen erforderlich
  • Grundkursnoten (auch Physik) müssen befriedigend sein
  • Zwei weitere Fächer müssen befriedigend sein
  • Alle anderen Fächer müssen mindesten ausreichend sein

(Erlaubte Defizite siehe Versetzungsbestimmungen und Ausgleichsregelungen)

Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation für die Oberstufe

  • Drei Erweiterungskurse mit befriedigenden Leistungen erforderlich
  • Grundkursnoten (auch Physik) müssen gut sein
  • Alle anderen Fächer müssen befriedigend sein

(Erlaubte Defizite siehe Versetzungsbestimmungen und Ausgleichsregelungen)