Digitale Endgeräte
Liebe Erziehungsberechtigte,
rückwirkend zum 01.01.2021 können Sie - bei entsprechender Berechtigung - ein digitales Endgerät / Software und Zubehör bis 350 € für jedes Ihrer schulpflichtigen Kinder über einen Antrag beim Jobcenter beantragen.
Dieses wird jetzt durch eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 01.02.2021 zum Härtefall(mehr)bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II:der BA möglich! Weisung neu: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf
Um den Anspruch geltend zu machen, bedarf es eines:
1. Antrages beim Jobcenter mit Kostenaufstellung über die Geräte / Software und Zubehör
2. Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte.
Beide Formulare liegen für Sie im Schulsekretariat bereit. Den Musterantrag für das Jobcenter finden Sie hier: https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service/e-service/digitales-endgeraet.html
Sollten Sie dazu fragen haben unterstützt die Schulsozialarbeit während der Schulzeit täglich unter 47426-132 oder-172.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Vogt und Eike Herf
Schulsozialarbeit